Oldtimer und Verkehrsvorschriften: Was Besitzer historischer Fahrzeuge beachten müssen

Frontansicht eines roten Oldtimers

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Front eines roten Oldtimers

Für viele Autofahrer ist es ein Traum, einen Oldtimer zu fahren. Wer ein solches Schätzchen hat, pflegt es und präsentiert es mit Stolz. Fahrzeuge müssen bestimmte Kriterien erfüllen, damit sie als Oldtimer gelten. Die historischen Fahrzeuge benötigen spezielle Kennzeichen, die auch Vorteile für die Besitzer bieten. Die Oldtimer erfüllen nicht alle heute geltenden Abgasstandards, da sie nicht über die entsprechende Technik verfügen. Sie erbringen eine geringere Fahrleistung als die modernen Fahrzeuge. Möchten Sie mit einem Oldtimer am Straßenverkehr teilnehmen, kommt es auf die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs an.

Kriterien für Oldtimer

Laut Statistiken des Kraftfahrtbundesamtes sind in Deutschland mit Stand 1. Januar 2024 ungefähr 846.000 Oldtimer zugelassen. Zumeist handelt es sich dabei um Personenkraftwagen. Zu den Oldtimern gehören aber auch Nutzfahrzeuge, Lkw, Motorräder und Anhänger.

Um als Oldtimer zu gelten, muss ein Fahrzeug mehrere Kriterien erfüllen, die in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) festgelegt sind:

  • wurden vor mindestens 30 Jahren erstmals für den Straßenverkehr zugelassen
  • müssen weitestgehend dem Originalzustand entsprechen oder mit Originalteilen restauriert worden sein
  • müssen dem Erhalt des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dienen

Damit ein Fahrzeug in Deutschland als historisch eingestuft wird, benötigen Sie seit 2007 ein Gutachten laut Paragraf 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung (StVZO). Zusätzlich ist eine Hauptuntersuchung (HU) erforderlich. Solche Gutachten mit Hauptuntersuchung werden von zugelassenen öffentlichen Prüfstellen wie TÜV oder DEKRA erstellt. Eine Oldtimer-Zulassung erhalten Sie nur bei einem positiven Gutachten. Die Kosten für das Gutachten liegen zwischen 80 und 200 Euro. Für die zeitgleiche Hauptuntersuchung können Kosten von 100 Euro anfallen.

Alle diese Voraussetzungen müssen nicht nur erfüllt sein, damit Ihr Fahrzeug als Oldtimer gilt. Das Fahrzeug muss diese Voraussetzungen auch mitbringen, um das H-Kennzeichen als historisches Kennzeichen zu erhalten.

Tipp: Zeitgenössische Veränderungen am Fahrzeug werden mitunter toleriert. Fahrzeuge, die noch keine 30 Jahre, aber mindestens 20 Jahre alt sind, gelten als Youngtimer. Ein Youngtimer kann noch kein H-Kennzeichen erhalten.

Zusätzliche Voraussetzungen für das H-Kennzeichen

Um ein H-Kennzeichen zu erhalten, muss Ihr Fahrzeug noch weitere Kriterien erfüllen. Wurden Veränderungen innerhalb von zehn Jahren nach der Erstzulassung vorgenommen, ist die Zulassung für ein H-Kennzeichen möglich. Haben Sie Änderungen hingegen 20 Jahre nach der Erstzulassung vorgenommen, beispielsweise einen Motor einbauen lassen, der nicht aus der Bauzeit des Fahrzeugs stammt, müssen Sie ab dem Zeitpunkt der Veränderung weitere 30 Jahre warten, um ein H-Kennzeichen zu erhalten.

Für Nachrüstungen und Reparaturen müssen Sie Bauteile aus der Bauzeit Ihres Fahrzeugs verwenden. Das gilt auch für Verschleißteile wie Reifen oder Bremsklötze. Wichtig ist, dass der Originalzustand und der Gesamteindruck des Wagens erhalten bleiben.

Kleinere Roststellen hindern nicht an der Zulassung zum H-Kennzeichen. Größere Roststellen sollte Ihr Fahrzeug jedoch nicht aufweisen. Sie sollten solche Roststellen fachgerecht beseitigen lassen.

Verkehrsvorschriften speziell für Oldtimer

Oldtimer entsprechen aufgrund ihres hohen Alters nicht immer den aktuell geltenden Sicherheitsstandards. Teilweise dürfen Sie Ihr Fahrzeug auch mit einem H-Kennzeichen fahren, wenn nicht die komplette Sicherheitsausstattung vorhanden ist. Abhängig vom Jahr der Erstzulassung sind einige Nachrüstungen jedoch Pflicht. Einige Vorschriften müssen alle Oldtimer erfüllen.

Fahrzeuge, die ab 1962 zugelassen wurden, benötigen eine Diebstahlsicherung in Form von Lenkradschloss, Schalthebelsperre und Panzerzündspulen.

Vorschriften bei der Beleuchtung gelten für alle Oldtimer:

  • Warnblinkanlage
  • Rückfahrscheinwerfer für Erstzulassung ab 1. Januar 1987
  • Leuchtweitenregelung für Erstzulassung ab 1. Januar 1990
  • Blinker für Erstzulassung ab 1. Januar 1962 oder Winker bzw. Pendelwinker für Erstzulassung vor dem 1. April 1974
  • Nebelschlussleuchte für Erstzulassung ab 1. Januar 1991 und bei Geschwindigkeit von mehr als 60 km/h

Tipp: Nicht immer sind vorgeschriebene Nachrüstungen am Fahrzeug technisch umsetzbar. In solchen Fällen können Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle eine Ausnahmeregelung beantragen. Zumeist benötigen Sie dafür ein Gutachten von einem Sachverständigen.

Funktionsweise des historischen Kennzeichens

Erfüllt Ihr Oldtimer alle Voraussetzungen, können Sie das historische Kennzeichen, das H-Kennzeichen, erhalten. Das H-Kennzeichen erlaubt den Dauerbetrieb des Oldtimers, doch erlaubt es abhängig von der jeweiligen Oldtimer-Versicherung oft keine unbegrenzte Fahrleistung mit dem Oldtimer pro Jahr. Der Oldtimer dient auch mit einem H-Kennzeichen nicht als Alltagsfahrzeug, sodass Sie pro Jahr je nach Versicherer nicht mehr als 10.000 Kilometer fahren und es nicht gewerblich oder geschäftlich nutzen dürfen. Mit dem Oldtimer dürfen Sie ohne Umweltplakette auch in Innenstädten fahren, wenn ein H-Kennzeichen vorhanden ist. Einen Katalysator müssen Sie nicht nachrüsten lassen. Nehmen Sie nur unregelmäßig an Veranstaltungen teil, beispielsweise an Oldtimer-Treffen, benötigen Sie kein H-Kennzeichen. Sie können dann ein rotes 07-Kennzeichen verwenden. Ein Dauerbetrieb ist mit dem 07-Kennzeichen nicht möglich. Für ein 07-Kennzeichen ist keine Vorführung zur Hauptuntersuchung notwendig.

Vorteile des H-Kennzeichens

Ein H-Kennzeichen bietet für Ihren Oldtimer einige Vorteile:

  • Fahren in Umweltzonen ist möglich
  • H-Kennzeichen ist mit Saisonkennzeichen kombinierbar
  • Pauschalbesteuerung für Pkw mit aktuell 191,73 Euro pro Jahr
  • spezielle Tarife in der Oldtimerversicherung, die günstiger als Standardtarife sind
  • keine Einschränkungen bei Fahrten ins Ausland

Hat Ihr Fahrzeug ein H-Kennzeichen, müssen Sie alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Das H-Kennzeichen kann Ihnen aberkannt werden, wenn sich der Pflegezustand oder der Originalzustand verändert. Mitunter kann ein reguläres Kennzeichen steuerlich günstiger sein als ein H-Kennzeichen. Allerdings dürfen Sie dann nicht in Umweltzonen fahren.

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