Verkehrsrechtliche Herausforderungen bei Auslandsfahrten mit dem Oldtimer

Blauer VW-Käfer-Oldtimer von hinten

Inhaltsverzeichnis

Wer mit seinem Oldtimer in Deutschland, in der EU oder sogar außerhalb der EU an einer Rallye teilnehmen oder in den Urlaub fahren möchte, muss einiges beachten. Das gilt für den Versicherungsschutz genauso wie für Umweltzonen und mehr.

Blauer VW-Käfer Oldtimer

Was müssen Oldtimer-Fahrer bei Fahrten ins Ausland beachten?

Möchten Sie mit Ihrem Oldtimer eine Reise ins Ausland unternehmen und das Fahrzeug selbst fahren und nicht auf einem Anhänger transportieren? Dann sind einige Vorkehrungen zu treffen.

Besorgen Sie sich einen Zulassungsnachweis und die grüne Versicherungskarte. Achten Sie auch darauf, ob Sie ein „Carnet de Passages“ benötigen, also ein Zolldokument-Nachweis, welcher außerhalb der EU die vorübergehende Einfuhr des Oldtimers regelt.

Klären Sie zudem mit Ihrem Versicherer, ob das Fahrzeug im konkreten Zielland versichert ist oder ob ein Auslandsschutzbrief nötig ist. Wer eine Kaskoversicherung für den Oldtimer hat, sollte ebenfalls die Länder prüfen, da es hier teilweise Ausnahmen für Länder mit erhöhtem Diebstahlrisiko gibt. Umweltzonen, Mautregelungen, Tempolimits und sonstige Verkehrsvorschriften des jeweiligen Landes müssen ebenso vorher recherchiert werden. Dazu kommt die technische Inspektion. Generell muss der Oldtimer in einem technisch einwandfreien Zustand sein, aber teilweise verlangen bestimmte Länder auch zusätzliche Ausrüstungen wie Warndreiecke, Ersatzlampen oder Warnwesten.

Welche Besonderheiten müssen bei der Teilnahme an internationalen Oldtimer-Rallyes beachtet werden?

An einer Oldtimer-Rallye im Ausland teilzunehmen, ist definitiv keine einfache Sache. Es muss einiges vorbereitet werden, um allen länderspezifischen Anforderungen und Regelungen gerecht zu werden.

Zulassung und Papiere:

  • das Fahrzeug benötigt eine gültige Zulassung (zum Beispiel H-Kennzeichen)
  • eine Haftpflichtversicherung ist in der Regel immer Pflicht. Hierfür sollte die grüne Versicherungskarte oder ein anderer internationaler Nachweis mitgeführt werden
  • teilweise verlangen Veranstalter sogar eine erweiterte Haftpflichtversicherung speziell für die Rallye, da viele Oldtimer-Versicherungen Rallyes nicht abdecken
  • bei Rallyes wird oftmals von Veranstaltern der technische Zustand der Fahrzeuge geprüft, um die Fahrtüchtigkeit zu gewährleisten

Veranstaltung:

  • Rallyes haben ihre individuellen Regeln, zum Beispiel Anforderungen in Sachen Baujahre, Sicherheitsstandards oder technische Ausstattung der Oldtimer
  • teilweise sind auch bestimmte Ausrüstungen verpflichtend, wie beispielsweise Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Kits oder Helme
  • moderne Navigationsgeräte werden in Oldtimern oftmals für Rallyes verboten, sodass nur analoge Hilfsmittel wie mechanische Wegstreckenzähler oder Karten eingesetzt werden müssen

Ländervorschriften:

  • zu beachten sind zumindest fernab eines Veranstaltungsgeländes immer die länderspezifischen Vorgaben, zum Beispiel zum Tempolimit
  • wer mit dem Oldtimer direkt anreist, muss außerdem klären, ob Mautgebühren anfallen oder zum Beispiel eine Umweltzone auf dem Weg liegt (und hierfür keine Ausnahmeregelung für Oldtimer vorliegt)
  • teilweise werden für Oldtimer-Rallyes zusätzliche Kennzeichen oder provisorische Zulassungen verlangt
  • findet die Rallye außerhalb der EU statt, kann es sein, dass internationale Zolldokument-Nachweise für das Fahrzeug erforderlich sind

Gibt es besondere Regelungen für Oldtimer-Versicherungen im Ausland?

Wenn Sie Ihren Oldtimer versichern, müssen Sie darauf achten, inwiefern es hierbei regionale Einschränkungen gibt. Gilt die Versicherung nur innerhalb Deutschlands, im EU-Raum oder gar weltweit? Es kann sich auch um spezielle regionale Angebote, wie beispielsweise Deutschland, Österreich und Schweiz (DACH-Raum) handeln.

Im Ausland gilt die „grüne Versicherungskarte“ als Nachweis der Haftpflichtversicherung. Wer also außerhalb der EU mit dem Oldtimer unterwegs ist, sollte diese Karte nicht vergessen. Automatisch stellt aber nicht jede Versicherung die grüne Karte aus, da die Oldtimer häufig nur als Freizeit- und erst recht nicht als Reisefahrzeug angesehen werden. Das muss daher individuell bei der Versicherung angefragt werden.

Es gibt außerdem einige Versicherungen, die spezielle Auslandsschutzbriefe anbieten oder für Fahrten ins Ausland erweiterte Deckungen in petto haben (zum Beispiel für längere Reisen oder für Oldtimer-Rallyes).

Wird der Oldtimer überhaupt nicht selbst gefahren, sondern nur ins Ausland transportiert, dann ist eine Transportversicherung angedacht. Sofern es sich um ein sehr wertvolles Stück handelt, könnte im Vorfeld einer Auslandsreise sogar ein Wertgutachten sinnvoll sein. Da im Schadensfall im Ausland oft der Markt- oder Wiederbeschaffungswert gilt, könnte dieser durch ein Gutachten im Vorfeld korrekt ermittelt werden.

Welche Länder haben spezielle Tempolimits für Oldtimer?

Spezielle Tempolimits nur für Oldtimer gibt es in der Regel in keinem Land. Es ist aber immer möglich, dass von Kommunen beispielsweise aufgrund von Veranstaltungen zum Beispiel Limits angesetzt werden.

Regulär gilt, dass sich Oldtimer ebenso wie andere Fahrzeuge an die geltenden Limits im Land halten müssen. Dabei unterscheiden sie sich in den meisten Fällen nach Autobahn, Bundesstraße, Landstraße und innerorts.

Die Unterschiede sind teilweise gewaltig. Hierzulande kennen wir innerorts die Begrenzung auf 50 Kilometer pro Stunde. In Bhutan sind es nur 30 und in Mauretanien sowie in den Arabischen Emiraten sogar 80 km/h. In Grönland dürfen Autofahrer nur 80 auf der Autobahn fahren, aber in Deutschland bekanntermaßen unbegrenzt (ebenso in anderen Ländern wie Nordkorea, Haiti, Mauretanien oder Somalia).

Bei Land- und Bundesstraßen sind die Unterschiede dagegen teilweise noch viel drastischer. Sie reichen laut Laenderdaten.info von 60 bis unbegrenzt auf der Bundesstraße sowie 50 bis unbegrenzt auf Landstraßen.

Wie wirken sich Umweltzonen in Europa auf Oldtimer aus?

In einigen Städten oder Regionen gelten geografisch begrenzte Umweltzonen. Hier dürfen nur Fahrzeuge mit entsprechend niedrigen Schadstoffemissionen unterwegs sein. Die Frage ist jedoch, wie die Sache bei Oldtimern aussieht. Werden diese grundlegend ausgeschlossen oder gibt es Ausnahmen?

Da historische Fahrzeuge meist nicht für den alltäglichen Verkehr eingesetzt werden, sondern eher für besondere Anlässe, werden sie nicht selten von strengen Regelungen ausgenommen. Die genauen Vorschriften variieren aber sehr stark, sodass sich jeder Oldtimer-Fahrer immer individuell informieren muss.

In Deutschland dürfen dem ADAC zufolge Oldtimer mit H-Kennzeichen oder mit rotem 07-Kennzeichen auch in Umweltzonen ohne Plakette fahren. Hat der Oldtimer eine ausländische Zulassung, dann gilt das ebenfalls. Hier sind jedoch der gute Erhaltungszustand und das Fahrzeug-Mindestalter von 30 Jahren zu beachten.

Wenn Sie mit Ihrem Oldtimer allerdings ins Ausland fahren möchten, können dort andere Regelungen herrschen. In Frankreich gibt es zum Beispiel nur in Paris eine offizielle Ausnahme für Oldtimer mit deutscher H-Zulassung.

Fazit

Mit der richtigen Vorbereitung und einem guten Überblick über die länderspezifischen Anforderungen steht einer sicheren und unvergesslichen Auslandsfahrt mit Ihrem Oldtimer nichts im Weg – genießen Sie die Reise und bewahren Sie den Charme vergangener Zeiten auf den Straßen der Welt!

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