Der Wert eines historischen Fahrzeuges wird an vielen Aspekten gemessen. Doch für welche Zwecke werden Oldtimer-Gutachten benötigt? Welche Werte können ermittelt werden? Wie läuft die Wertermittlung bei einem Oldtimer oder Youngtimer ab und was kostet es? Nicht nur für den Verkauf eines Klassikers ist ein Wertgutachten vorteilhaft. Es ist auch in vielen Fällen nötig. Zum Beispiel um eine optimale Versicherung Ihres Liebhaberstückes abzuschließen. Auch zur Erlangung eines H-Kennzeichens ist ein Oldtimer-Gutachten nötig. In unserem Ratgeber erfahren Sie alles Wissenswerte rund um die verschiedenen Oldtimer-Gutachten, ihren Ablauf und Sinn.
Welche Zwecke erfüllen die verschiedenen Oldtimer-Gutachten?
Es ist natürlich immer interessant zu wissen, welchen Wert das eigene Fahrzeug hat. Doch nicht nur zur Befriedigung des eigenen Wissensdurstes ist es interessant. In manchen Fällen ist ein entsprechendes Gutachten vorgeschrieben.
Gutachten nach § 23 StVZO
Voraussetzung für die offizielle Zulassung als Oldtimer (kein Wertgutachten im herkömmlichen Sinne). Es wird geprüft, ob die Erstzulassung des Fahrzeuges mindestens 30 Jahre zurückliegt und ob es in Originalität und Erhaltungszustand der Pflege des „kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes“ dient. Werden die Prüfkriterien erfüllt, darf der Oldtimer mit einem H-Kennzeichen zugelassen werden. Umweltzonen dürfen ohne grüne Umweltplakette befahren werden. Besonders bei Oldtimern mit größeren Motoren ist der pauschale Steuersatz interessant.
Kurzgutachten für Oldtimer
Nötig für die Werteinstufung bei der Versicherung. Meist handelt es sich um eine grobe Werteinschätzung durch einen Sachverständigen. In der Regel erfolgt nur eine äußerliche Begutachtung.
Umfangreiches Oldtimer-Wertgutachten
Wird mittels intensiver Begutachtung erstellt. Es können der Marktwert, der Wiederbeschaffungswert oder der Wiederherstellungswert ermittelt werden. Der Rahmen der Begutachtung kann unterschiedlich sein. Insbesondere bei Oldtimern, die umfangreich restauriert wurden, ist der Wiederherstellungswert interessant. Für den Verkauf ist eine detaillierte Dokumentation des Zustandes von großer Bedeutung.
Vollgutachten nach § 21 StVZO
Insbesondere für die Wiederzulassung von Fahrzeugen, die länger als 7 Jahre stillgelegt waren, ist dies Voraussetzung. Auch sogenannte „Scheunenfunde“ ohne Papiere kommen nur mit einem solchen Gutachten zurück auf die Straße. Hier geht es nicht um den Wert des Old- oder Youngtimers. Es wird geprüft, ob das Fahrzeug den Betriebsvorschriften entspricht, ob Umrüstungen nötig sind oder Ausnahmen von einzelnen Zulassungsvorschriften erteilt werden. Eine Ermittlung der technischen Daten und die Prüfung der Verkehrssicherheit gehören ebenfalls zur Begutachtung.
Das Oldtimer-Wertgutachten im Detail
Welche Werte können ermittelt werden?
- Marktwert: Preis, welcher sich auf dem Privatmarkt erzielen lässt.
- Wiederbeschaffungswert: Preis, für den sich ein vergleichbarer Oldtimer im Handel beschaffen lässt.
- Wiederherstellungswert: Gesamtkosten für die Beschaffung eines vergleichbaren Fahrzeugs und Herstellung des Fahrzeugzustandes (Restaurierungsaufwand).
Was wird begutachtet?
Je nach Art des Gutachtens unterscheiden sich Prüfkriterien und Umfang der Untersuchung. Während es bei einem Kurzgutachten eher oberflächlich zugeht, wird bei einer umfangreichen Begutachtung stark ins Detail gegangen. Um den individuellen Wert des Oldtimers zu ermitteln, werden unter anderem
- Karosserie und Lack
- Fahrwerk und Rahmen
- Motor, Antrieb und Abgasanlage
- Lenkung
- Bremsanlage
- Räder und Bereifung
- Innenraum
- Elektrik
auf Zustand und Funktion geprüft. Zudem erfolgt ein Abgleich von Fahrgestell-, Motor- und Getriebenummer, sowie eine Prüfung der Zulassungspapiere und des Servicehefts. Diese Prüfkriterien sind auch für Gutachten nach § 23 StVZO vorgeschrieben.
Zustandsnoten für Oldtimer
Neben einer Beurteilung des Fahrzeugwertes beinhaltet ein Oldtimer-Gutachten auch die Klassifizierung mit einer Zustandsnote von 1 bis 5. Etabliert hat sich die Definition von Classic Data:
- Makelloser Zustand. Keine Mängel, Beschädigungen oder Gebrauchsspuren an der Technik und an der Optik. Komplett und perfekt restauriertes Spitzenfahrzeug. Wie neu (oder besser*). Sehr selten. Ein Fahrzeug, auf das man begeistert zugeht und bei dem man auch bei genauer Prüfung keine Mängel feststellt. Basis für die Bewertung in die Zustandsnote 1 ist der angenommene Zustand bei Erstauslieferung, d.h. der ehemalige Neuwagenzustand des entsprechenden Herstellers.
- Guter Zustand. Mängelfrei, aber mit leichten (!) Gebrauchsspuren. Entweder seltener, guter unrestaurierter Originalzustand oder fachgerecht restauriert. Technisch und optisch einwandfrei mit leichten Gebrauchsspuren. Ein Fahrzeug, auf das man begeistert zugeht, aber an dem man bei näherer Betrachtung leichte Gebrauchsspuren findet. Diese leichten Gebrauchsspuren sollten sich in der nachvollziehbaren, geringen Gesamtlaufleistung bzw. Laufleistung nach der Restaurierung widerspiegeln. Entsprechend niedrig ist auch der Verschleißgrad der Technik.
- Gebrauchter Zustand. Fahrzeuge ohne größere technische und optische Mängel, voll fahrbereit und verkehrssicher. Keine Durchrostungen. Keine sofortigen Arbeiten notwendig. Ein Fahrzeug, auf das man zugeht und bei näherer Betrachtung unschwer Gebrauchsspuren und diverse kleinere Mängel erkennt. Die Gebrauchsspuren und Mängel sollten sich in der nachvollziehbaren Gesamtlaufleistung bzw. Laufleistung nach einer Restaurierung widerspiegeln. Entsprechend hierzu ist auch der Verschleißgrad der Technik.
- Verbrauchter Zustand. Nur eingeschränkt fahrbereit. Sofortige Arbeiten zur erfolgreichen Abnahme gem. § 29 StVZO sind notwendig. Leichtere bis mittlere Durchrostungen. Fahrzeug komplett in den einzelnen Baugruppen, aber nicht zwingend unbeschädigt. Ein Fahrzeug, auf das man zugeht und bei dem diverse Mängel schon aus der Entfernung erkennbar sind. Eine nähere Inaugenscheinnahme zeigt deutliche Verschleißspuren.
- Restaurierungsbedürftiger Zustand. Fahrzeuge im mangelhaften, nicht fahrbereiten Gesamtzustand. Umfangreiche Arbeiten in allen Baugruppen erforderlich. Fahrzeug nicht zwingend komplett. Ein Fahrzeug, bei dem selbst der Laie sofort deutliche Mängel und/oder Fehlteile erkennt. Könnte auch als Teileträger verwendet werden.
*Durch die heutigen technischen Möglichkeiten (z.B. Schweißarbeiten, computergestützte Messtechniken) sowie die veränderten Materialien (z.B. Lack, Oberflächenveredelung) und einen umfangreichen Korrosionsschutz kann ein komplett restauriertes Fahrzeug den Zustand der Erstauslieferung übertreffen.
Quelle: Definition der Zustandsnoten © Classic Data GmbH & Co KG Marktbeobachtung, https://www.classic-data.de/classic-data-zustandsnoten
Was benötigen Sie für die Erstellung eines Oldtimer-Gutachtens?
Um eine möglichst präzise Einschätzung Ihres Oldtimers zu ermöglichen, sollten alle verfügbaren Unterlagen zum Fahrzeug vorgelegt werden. Alte und neue Zulassungsunterlagen, Nachweise über Reparaturen und Wartungsarbeiten, Restaurationsdokumentationen und Nachweise zur Fahrzeughistorie sind immer hilfreich.
Auch Ausstattungsteile und Zubehör (Hardtop und Anderes) sollte der Gutachter zu Gesicht bekommen.
Wer erstellt Wertgutachten für Old- und Youngtimer und was kostet es?
Die Erstellung von Oldtimer-Wertgutachten wird von vielen selbstständigen Kfz-Sachverständigen angeboten. Auch große Anbieter wie TÜV, DEKRA, KÜS und GTÜ haben spezialisierte Sachverständige in ihren Reihen. Einer der Marktführer mit viel Erfahrung ist Classic Data mit über 400 Sachverständigenbüros in Deutschland.
Die Preise für ein Oldtimer-Gutachten unterscheiden sich nach ihrer Art. Ein Kurzgutachten kostet etwa 100 bis 200 Euro. Für ein Gutachten nach § 23 StVZO sind rund 100 bis 200 Euro zuzüglich Kosten für die HU einzuplanen. Ein ausführliches Oldtimer-Wertgutachten schlägt mit mindestens 300 Euro zu Buche.
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FAQ
Das Oldtimer-Wertgutachten gibt der Versicherung Informationen über den Wiederbeschaffungs- oder Wiederherstellungswert. Ebenso kann der Marktwert ermittelt werden, um das Fahrzeug auf dem Privatmarkt zu verkaufen.
Für die Zulassung als Oldtimer ist das Gutachten nach § 23 StVZO vorgeschrieben. Es belegt den erhaltenswerten Zustand des Oldtimers. Voraussetzung für dieses Gutachten ist, dass das Fahrzeug vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen war.