Verschiedene Informationen kursieren zum Alter von Old- und Youngtimern. Die Zulassung mit einem H-Kennzeichen lockt ebenso wie die oft damit verbundenen Ersparnisse. Viele alte Fahrzeuge erreichen nicht die strengen Abgasnormen, um eine grüne Umweltplakette zu erhalten. Eine Oldtimerzulassung erlaubt die Einfahrt in Umweltzonen auch ohne diese Plakette. Steuerliche Vorteile und Sonderkonditionen bei vielen Versicherern locken. Aber ab wann ist ein Auto oder Motorrad Oldtimer? Wie verhält es sich mit Youngtimern? Gibt es bei diesen ebenfalls Vorteile? Alles zum Thema Old- und Youngtimer erfahren Sie hier, bei My Next Classic! ️
Oldtimer: Ab wann?
Nicht allein das Alter bestimmt, wann ein Auto Oldtimer ist. Die Definition sowie die gesetzliche Grundlage spricht in Deutschland von einem Mindestalter von 30 Jahren nach Erstzulassung. Allerdings gibt es noch weitere Voraussetzungen.
- Mindestalter 30 Jahre ab Erstzulassung
- Dient der Pflege des technischen Kulturgutes
- Originalzustand (zeitgenössische Veränderungen sind erlaubt)
- Guter Pflegezustand
Natürlich nagt der Zahn der Zeit auch an alten Autos. So sind kleine Roststellen oder verblichener Lack nicht zwingend ein Ausschlusskriterium. Für eine Zulassung mit einem H-Kennzeichen sind geringfügige Mängel dieser Art kein Problem. Jedoch sollte sich das Fahrzeug in einem guten Pflege- und Allgemeinzustand befinden und nicht „heruntergekommen“ wirken. Ein H-Kennzeichen ist nur mit einem Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erhältlich. Es beurkundet den erhaltungswürdigen Zustand des Fahrzeuges und belegt die Einstufung als kulturell, historisch und technisch erhaltenswertes Gut.
Der Originalzustand wird alle zwei Jahre im Rahmen der Hauptuntersuchung kontrolliert. Damit soll verhindert werden, dass nachträglich Tuningmaßnahmen oder Individualisierungen stattfinden.
Im Englischen bezeichnet der Begriff „Oldtimer“ ältere Menschen und Veteranen. Fahrzeuge vor 1980 werden je nach Alter als Classic, Veteran, Antique oder Brass Era bezeichnet.
Oldtimer in Österreich
Die gesetzliche Grundlage zur Anerkennung als Oldtimer in Österreich unterscheidet sich von der deutschen Herangehensweise. Fahrzeuge, welche bis 1955 hergestellt wurden, gehören in die Klasse der Oldtimer. Für Kfz mit einem Alter von mindestens 30 Jahren, jedoch nach 1955 gebaut wurden, sind in einer approbierten Liste für historische Fahrzeuge erfasst. Ist das Fahrzeug nicht erfasst, entscheidet der Minister für Bundeswirtschaft und Verkehr.
Oldtimer dürfen in Österreich nur 120 Tage jährlich genutzt werden. Oldtimermotorräder lediglich 60 Tage.
Oldtimer in der Schweiz
Abhängig vom Zulassungsbezirk (Kanton) ist die Zulassung als Oldtimer bereits ab 25 Jahren möglich. Es gibt keine gesetzliche Vorgabe für die Begutachtung, jedoch sind die Anforderungen an den Zustand höher als in Deutschland. Ein sehr guter Pflegezustand wird vorausgesetzt sowie absolute Originalität. Restaurierungsarbeiten müssen auf hohem Niveau ausgeführt werden.
Oldtimer im Alltag?
Oldtimer, oft stellt sich die Frage, ob so ein Klassiker nun nur zu Oldtimertreffen oder anderen Events auf die Straße darf. Nein. Die Liebhaberstücke dürfen auch im Alltag genutzt werden. Auch eine geschäftliche Nutzung als Werbefahrzeug oder Mietfahrzeug ist möglich. Ausgenommen sind lediglich Oldtimer, die mit einem roten 07er Kennzeichen zugelassen sind. Eine Urlaubsfahrt oder der Weg zur Arbeit sind mit Ihrem Schätzchen also durchaus möglich.
Auch das Befahren von Umweltzonen ist mit einem zugelassenen Oldtimer erlaubt. Die Nachrüstung eines Katalysators ist nicht vorgeschrieben. Dennoch statten viele Oldtimerbesitzer ihr Fahrzeug nachträglich damit aus. Diese Nachrüstungen sind für die Klassifizierung als Oldtimer nicht relevant. Werden also nicht negativ bewertet.
Ab wann habe ich mit einem Oldtimer steuerliche Vorteile?
Eine Steuerbefreiung für Oldtimer existiert nicht. Ist das Fahrzeug ab dem Datum der Erstzulassung mindestens 30 Jahre alt, wird ein fester Steuersatz fällig. Besonders für Oldtimer mit großen Motoren ist das Sparpotenzial groß. Ein amerikanischer Klassiker mit einem 6,5-Liter-Motor und der Schadstoffklasse 1 würde bei einer regulären Zulassung 1.648,40 Euro Steuern kosten. Dank der Möglichkeit des H-Kennzeichens sind jedoch nur 191,73 Euro fällig. Auch Besitzer von dieselbetriebenen Oldtimern profitieren von dieser Steuerpauschale. Besitzer von kleinen Fahrzeugen unter 800 Kubikzentimetern profitieren nicht von dieser Pauschale.
Der Steuersatz von Oldtimermotorrädern ist nochmals günstiger. Hier sind 46,02 Euro jährlich zu berücksichtigen.
Auch bei den Versicherungsprämien gibt es Möglichkeiten der Einsparung. Viele Versicherungen bieten spezielle Tarife für Oldtimer an. Grund hierfür ist die Annahme, dass der Oldtimerbesitzer sorgsam mit seinem Klassiker umgeht und weniger risikofreudig fährt.
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Was sagen Zustandsnoten aus?
Der Erhaltungszustand eines Klassikers wird meist mit Zustandsnoten angegeben. Für eine Kaufentscheidung und letztendlich auch für den Preis ist die Zustandsnote ein wichtiges Kriterium.
- Zustandsnote 1: Extrem selten zu finden. Es handelt sich um ein Fahrzeug ohne jegliche technische oder optische Mängel. Meist sind es Oldtimer, die perfekt und komplett restauriert sind, oder unberührte Werksauslieferungen, die perfekt gelagert wurden.
- Zustandsnote 2: Ein Oldtimer ohne oder maximal leichten Gebrauchsspuren. Mängelfrei im aufwändig restaurierten oder Originalzustand.
- Zustandsnote 3: Uneingeschränkt fahrbereiter Klassiker ohne sofortigen Bedarf an aufwändigen Reparaturen. Das Fahrzeug hat keine Durchrostung, jedoch kleine Mängel und normale Gebrauchsspuren.
- Zustandsnote 4: Leichte bis mittlere Durchrostungen können vorhanden sein. Der Gesamtzustand ist verbraucht und es gibt deutliche Mängel. Eine eingeschränkte Fahrbereitschaft ist gegeben, eventuell erst nach kleineren sofortigen Reparaturen.
- Zustandsnote 5: Der Klassiker ist nur mit großem Aufwand wiederherzustellen. Er ist nicht fahrbereit, eventuell zerlegt oder teilzerlegt und es können viele Teile fehlen.
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Wie verhält es sich mit Youngtimern?
Als Youngtimer werden Fahrzeuge bezeichnet, welche mindestens 20 Jahre alt sind. Meist handelt es sich dabei um kommende Klassiker, welche im Alltag genutzt werden, jedoch gepflegt werden, um die Schwelle zum Oldtimer zu erreichen. Eine feste Definition des Begriffes gibt es nicht. So werden auch manche 15jährige Autos bereits als Youngtimer bezeichnet. In England werden sie als „Modern Classic Car“ bezeichnet.
Youngtimer weisen oft eine deutlich modernere und bessere Ausstattung auf. Auf eine Klimaanlage, ABS, elektrische Fensterheber muss in vielen Fällen nicht verzichtet werden. Auch ein Katalysator ist vielfach vorhanden.
Steuerliche Vergünstigungen gibt es für Youngtimer nicht. Manche Versicherungen bieten allerdings Vergünstigungen an. Die besten Chancen auf eine vergünstigte Versicherungspolice bestehen bei folgenden Voraussetzungen:
- Der Youngtimer ist Zweitwagen
- Das Fahrzeugalter liegt zwischen 20 und 30 Jahren
- Ein Wertgutachten liegt vor
- Die Jahresfahrleistung beträgt maximal 10.000 Kilometer
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FAQ
Autos und Motorräder werden in Deutschland ab einem Alter von 30 Jahren ab Erstzulassung als Oldtimer klassifiziert.
Eine Steuerbefreiung gibt es für Oldtimer nicht. Ab einem Alter von 30 Jahren ist in Deutschland eine jährliche Steuerpauschale von zur Zeit 191,73 Euro für Autos und 46,02 Euro für Zweiräder zu zahlen. Voraussetzung ist die Erteilung eines H-Kennzeichens.
In der Regel ist ein H-Kennzeichen für Oldtimer mit einer Zustandsnote 3 möglich. Das heißt: Keine Durchrostungen oder große Mängel. Gebrauchsspuren dürfen vorhanden sein. Der Oldtimer muss uneingeschränkt fahrbereit sein.
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